elektronische Patientenakte
Falls Sie es wünschen und Ihre Krankenkassenkarte es technisch erlaubt, können wir gemeinsam mit Ihnen die wichtigsten Notfalldaten (medizinische Informationen und notfallrelevante Kontaktdaten) sowie Hinweise auf bestehende persönliche Erklärungen (Organspende, Patientenverfügung, Vollmachten) in Ihre elektronische Patientenakte (ePA) eintragen.
Ab Oktober 2025 sind wir verpflichtet in unserer Praxis erzeugte relevante Befunde in der elektronischen Patientenakte einzutragen.
Hierzu benötigen wir eine entsprechende Einverständniserklärung von Ihnen:
Einverständniserklärung Befüllung der ePA (elektronischen Patientenakte)
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie an diesen für Sie kostenfreien Leistungen interessiert sind.